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Allgemeine Geschäftsbedingungen LEKTORATSTEAM GBR

§ 1 Geltungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und den gesamten Schriftverkehr zwischen dem Kunden (Auftraggeber) und der jeweiligen Lektorin/dem jeweiligen Lektor des Lektoratsteams (Auftragnehmer). Der Auftraggeber erkennt die AGB mit der Auftragserteilung an; sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichungen von den AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Auftragserteilung
1. Grundlage für den Vertragsabschluss ist ein Angebot des Auftragnehmers. Alle Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert werden.
2. Das Angebot enthält Angaben über die Art der gewünschten Leistung (Korrektorat, Lektorat und eventuelle Zusatzleistungen), den Umfang, den Termin der Fertigstellung, die Preisberechnung sowie den Gesamtpreis.
3. Änderungen des Auftrags sind gesondert zu vereinbaren. Der ursprüngliche Kostenvoranschlag sowie die ehemals geplante Lieferfrist werden gegebenenfalls entsprechend geändert.
4. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer eingegangen ist. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung des Arbeitnehmers beim Auftraggeber vorliegt.
5. Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung der Bearbeitung kündigen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, dem Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

§ 3 Bearbeitung
1. Die Bearbeitung erfolgt gemäß den im Auftrag getroffenen Vereinbarungen und wird grundsätzlich schnellstmöglich vorgenommen. Die zu bearbeitenden Texte und/oder die zur Bearbeitung notwendigen Materialien sind vom Auftraggeber auf Papier und/oder digital zu einem schriftlich vereinbarten Termin bzw. innerhalb einer schriftlich fixierten Zeitspanne vorzulegen. Geschieht dies nicht, so verlängert sich die Lieferfrist seitens des Auftragsnehmers um einen angemessenen Zeitraum, der dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen ist.
2. Wenn nicht anders vereinbart, werden die Korrekturen bei Word-Dokumenten direkt in der Datei durchgeführt. Korrekturen in Papiervorlagen werden von dem Auftragnehmer entsprechend den gängigen Korrekturzeichen-Regelungen ausgeführt. Grundlage der Korrekturen ist die jeweils aktuelle Ausgabe des Rechtschreib-DUDEN (24. Ausgabe, Stand 01.01.12). Wünscht der Kunde die Korrektur nach alter Rechtschreibung, muss er dies bei Auftragserteilung mitteilen. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er den Arbeitnehmer darüber informieren und gleichzeitig die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen; das gilt ebenso für Sprachvarianten und besondere Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen. Kommt der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nach, so kann er nach Ausführung des Auftrages nicht geltend machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.
3. Der Arbeitnehmer hält insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßig Kontakt zum Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext bzw. für den Arbeitnehmer uneindeutigen Vorgaben für die Texterstellung behilflich zu sein.
4. Ist das Lieferdatum des bearbeiteten Textes seitens des Auftragsnehmers ein wesentlicher Bestandteil des von dem Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernder Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
5. Ist ein Liefertermin absehbar nicht einzuhalten, verpflichtet sich der Arbeitnehmer, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen.
6. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 4 erfüllt hat. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

§ 4 Honorar
Die Honorare für die Korrektur- und Lektoratsdienstleistung sind freibleibend und bestimmen sich nach den Tarifen des Auftragnehmers und unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeitsgrad, Auftragsart und dem für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeitrahmen. Sie behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn nach Auftragserteilung eine Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine Seite dem Umfang von 30 Zeilen à 60 Anschläge, sie umfasst also insgesamt 1.800 Anschläge inkl. Leerzeichen und Fußnoten. Für Wochenends-, Feiertags- und Expressarbeiten werden ggf. Zuschläge in Rechnung gestellt.

§ 5 Lieferung
1. Der Auftragnehmer ist um strikte Einhaltung festgesetzter Termine bemüht. Verzögerungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden (siehe § 3, Abschnitt 5).
2. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text dem Auftragnehmer zugegangen ist.
3. Der Arbeitnehmer haftet nicht für die Datenübermittlung und eventuell hieraus resultierende Fehler. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.

§6 Rechnung und Zahlungsbedingungen
1. Die von dem Auftragnehmer zugesagten Preise sind Endpreise, sie enthalten keine Mehrwertsteuer; eine solche wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UstG) auch nicht fällig.
2. Das Honorar für die Bearbeitung wird unverzüglich nach Fertigstellung der Bearbeitung in Rechnung gestellt. Die Rechnung geht dem Auftraggeber in elektronischer Form zu. Sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben, ist das Honorar bis zehn Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.

§ 7 Vertraulichkeit
1. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle Daten streng vertraulich zu behandeln, sie nur zum Zweck der Korrektur bzw. Texterstellung zu verwenden und unter keinen Umständen an Dritte weiterzugeben. Das gilt auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbestimmte Zeit.
2. Aufgrund der Kommunikation in elektronischer Form zwischen Arbeitnehmer und Auftraggeber kann eine vollständige Vertraulichkeit nicht garantiert werden. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte auf übermittelte Texte in Netzwerken Zugriff nehmen. Der Arbeitnehmer übernimmt für solche Zugriffe und deren Folgen keine Haftung, außer im Falle der vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Auftragnehmers.
3. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten bzw. erstellten Textes anzufertigen und diese bis nach Ablauf der Einspruchsfrist aufzubewahren.

§ 8 Haftung des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten und höchstens bis zur vereinbarten Auftragssumme.
2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bearbeitung mit größter Sorgfalt durchzuführen. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen.
3. Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Lieferung schriftlich zu reklamieren und zu spezifizieren. Danach gilt die Leistung als akzeptiert. Weist der bearbeitete bzw. erstellte Text trotz aller Sorgfalt Fehler auf, hat der Auftraggeber das Recht auf kostenlose, zweimalige Fehlerbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, mit Ausnahme vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldeter Schäden seitens des Auftragnehmers. Wenn der Auftraggeber Vorschläge seitens des Arbeitnehmers zur Art und Weise des sprachlichen Ausdrucks (Stilistik) ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
4. Für die korrekte und ggf. aktuelle Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
5. Der Arbeitnehmer haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal welcher Ursache (etwa durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software, höhere Gewalt, den Postweg, Dritte). In solchen Ausnahmefällen ist der Arbeitnehmer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6. Ferner haftet der Arbeitnehmer nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (z. B. Verletzungen des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Aufrufe zu Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden dem Auftragnehmer erst nach Abschluss des Vertrags solche Inhalte bekannt, so hat er das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber in vollem Umfang.
7. Für Folgen, die sich aus der Weiterverwendung der bearbeiteten Texte ergeben oder ausbleiben (z. B. das Zustandekommen von Verlagsverträgen, Benotung des bearbeiteten Textes bei Abschlussarbeiten etc.), ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des LEKTORATSTEAMs. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin.
2. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis auswirken, unverzüglich mit.
3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der restlichen Klauseln. Vielmehr wird die rechtsunwirksame Klausel durch eine rechtswirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Berlin, 01.01.2012